AGB

AGB

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der PANADUR GmbH

 

 

1.  Geltungsbereich

 

1.1  Allen  Liefergeschäften,  Vereinbarungen  und  Angeboten  im  kaufmännischen

Geschäftsverkehr  liegen  ausschließlich  die  nachfolgenden  Bedingungen  in  ihrer

jeweils  gültigen  Fassung  zugrunde,  auch  wenn  wir  uns  zukünftig  nicht  mehr

ausdrücklich  auf  sie  berufen.  Der  Kunde  erklärt  durch  Auftragserteilung  oder

Annahme der Lieferung bzw. Leistung sein Einverständnis mit deren Geltung.

 

1.2  Die  Bedingungen  gelten  auch  dann,  wenn  der Kunde  seine  eigenen,  von  diesen

Bedingungen  abweichenden  Allgemeinen  Geschäftsbedingungen  mitgeteilt  oder

diese  auf  Schriftstücken  überreicht  hat.  Ohne  unsere  ausdrückliche  Zustimmung

oder der für uns handelnden Personen werden diese nicht Vertragsinhalt.

 

1.3  Alle Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der schriftlichen

Vereinbarung.  Dies  gilt  auch  für  die  Abbedingung  des  Schriftformerfordernisses

selbst.

 

 

2.  Vertragsschluss

 

2.1  Die Auftragserteilung durch den Kunden erfolgt schriftlich per Brief oder Telefax. Sie

kann  auch  per  elektronischer  Datenübermittlung,  wie  etwa  per  E-Mail,

vorgenommen  werden,  soweit  sich  der  Auftraggeber  anhand  gängiger  Standards

als  Absender  eindeutig  identifizieren  lässt.  Wir  bestätigen  den  Auftrag  unter

Übersendung  unserer  Verarbeitungsrichtlinien  für  die  bestellte  Ware,  die  bei

Anwendung der Hochtechnologieprodukte zu beachten sind.

 

2.2  Wird der Auftrag durch den Kunden telefonisch erteilt, gilt er mit dem Inhalt der von

uns  nachfolgenden  Auftragsbestätigung  als  verbindlich  vereinbart,  wenn  dieser

Auftragsbestätigung  nicht  unverzüglich  nach  Absendung  schriftlich  widersprochen

wird.

 

 

3.  Preise / Zahlungen

 

3.1  Die  Preise  im  kaufmännischen  Verkehr  sind  Nettopreise  und  verstehen  sich

zuzüglich  der  jeweils  gültigen  Umsatzsteuer.  Die  Preisberechnung  und  Zahlung

erfolgt in Euro. Mehrkosten durch Zahlung in Fremdwährungen trägt der Kunde.

 

3.2  Umstände,  die  vier  Monate  nach  Vertragsschluss  eintreten  und  die  die

Kalkulationsgrundlage  in  nicht  vorhersehbarer Weise wesentlich beeinflussen und

die  außerhalb  unseres  Einflussbereiches  liegen,  berechtigen  uns  zur  Anpassung

des  vereinbarten  Preises  in  einer  ausschließlich  diesen  Umständen  Rechnung

tragenden  Höhe.  Dies  gilt  insbesondere  für  Gesetzesänderungen,  behördliche

Maßnahmen  etc.  Der  auf  diese  Weise  angepasste  Preis  beruht  auf  derselben

Kalkulationsgrundlage  wie  der  ursprünglich  vereinbarte  und  dient  nicht  zur

Gewinnsteigerung.

 

3.3  Rechnungsbeträge  sind  grundsätzlich  14  Tage  nach  Rechnungsdatum  fällig.  Bei

Zahlung  innerhalb  von  sieben  Tagen  nach  Rechnungsdatum  gewähren  wir  2 %

Skonto. Maßgebend ist der Zahlungseingang.

 

3.4  Bei  Zahlung  nach  dem  unter  3.3  genannten  Zeitpunkt  werden  Verzugszinsen  in

Höhe von jährlich 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§§ 288 II, 247 BGB) in

Ansatz gebracht. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens behalten wir uns

vor.

 

3.5  Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen, Wechsel werden ebenfalls nur

erfüllungshalber und nur aufgrund individueller Vereinbarung angenommen.

 

3.6  Der Kunde kann Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte nur mit unbestrittenen,

anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen geltend machen.

 

 

4.  Lieferfrist

 

4.1  Eine  vereinbarte  Lieferfrist  gilt  als  eingehalten,  wenn  bis  zu  deren  Ablauf  die

bestellte Ware unser Haus verlassen hat oder wir die Versandbereitschaft mitgeteilt

haben.

 

4.2  Hat  der  Kunde  noch  Handlungen  vorzunehmen  bzw.  Voraussetzungen

herbeizuführen,  ohne  die  unsere  Lieferung  und  Leistung  nicht  erbracht  werden

können,  verschiebt  bzw.  verlängert  sich  die  Lieferfrist  um  den  entsprechenden

Zeitraum. Liefertermine sind in einem solchen Fall neu schriftlich zu vereinbaren.

 

4.3  Sind wir an der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch Umstände höherer Gewalt,

die  zum  Zeitpunkt  des  Vertragsschlusses  nicht  vorhersehbar  waren,  wie  z. B.

Streiks,  Aussperrungen,  unvorhersehbare  Betriebsstörungen  oder  unvermeidbare

Rohstoffverknappung  oder  ähnliche  nicht  von  uns  zu  vertretene  Umstände,

gehindert,  so  sind  wir  für  die  Dauer  dieser  Störung  von  unserer  Leistungspflicht

befreit. Vereinbarte Lieferfristen  verlängern  sich dabei um die Dauer der Störung.

Schadensersatzansprüche  des  Kunden  sind  für  Umstände  der  vorgenannten  Art

ausgeschlossen.  Jedoch  sind auch  die  vertraglichen Verpflichtungen  des Kunden

für die Dauer der Störung  suspendiert. Wir werden den Kunden  vom Beginn und

Ende  der  Umstände  höherer  Gewalt  im  Sinne  dieser  Bestimmung  umgehend  in

Kenntnis setzen und spätestens sechs Monate nach Beendigung der Störung den

Nachweis erbringen, dass uns hieran kein Verschulden trifft.

 

4.4  4.3  findet  keine  Anwendung,  soweit  uns  ein  Übernahme-,  Vorsorge-  oder

Abwendungsverschulden zugerechnet werden kann.

 

4.5  Verzögert  sich  die  Lieferung  infolge  eines  durch  den  Kunden  zu  vertretenden

Umstandes,  ist  dieser  verpflichtet,  alle  uns  dadurch  entstehenden

Mehraufwendungen zu ersetzen.

 

 

5.  Gefahrenübergang / Versand

 

5.1  Der  Kunde  trägt  die  Preisgefahr,  sobald  die  Ware  der  mit  der  Versendung

bestimmten Person übergeben wurde.

 

5.2  Teillieferungen sind zulässig, sofern sie nicht für den Kunden unzumutbar sind.

 

5.3  Wünscht die Kunde die Versendung durch uns, behalten wir uns die Auswahl des

Dienstleisters vor.

 

5.4  Sofern der Kunde die Annahme der Ware schuldhaft verweigert,  ist er verpflichtet

an  den  Verkäufer  Schadensersatz  in  Höhe  von  0,1 %  der  Gesamtnettoauftrags-

summe pro Werktag zu zahlen. Diese Verpflichtung  ist auf 10 % der Gesamtnetto-

auftragssumme  begrenzt.  Unsere  darüber  hinausgehenden  Ansprüche  bleiben

ausdrücklich vorbehalten. Dem Kunden ist es ausdrücklich gestattet, den Nachweis

zu führen, dass ein geringerer als der geltend gemachte Schaden entstanden ist.

 

 

6.  Eigentumsvorbehalt

 

6.1  Wir  behalten  uns  das  Eigentum  an  dem  Liefergegenstand  bis  zum  Eingang  aller

Zahlungen  aus  der  Geschäftsverbindung  mit  dem  Kunden  vor.  Der

Eigentumsvorbehalt  erstreckt  sich  auch  auf  den  anerkannten  Saldo,  soweit  wir

Forderungen  gegenüber  dem  Kunden  in  laufende  Rechnung  buchen

(Kontokorrentvorbehalt).

 

6.2  Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden,  insbesondere bei

Zahlungsverzug,  den  Liefergegenstand  zurückzunehmen;  der  Kunde  ist  zur

Herausgabe  verpflichtet.  In  der  Zurücknahme  des  Liefergegenstandes  durch  uns

liegt,  sofern  nicht  die  Bestimmungen  des  Bürgerlichen  Gesetzbuches  für

Verbraucherkredite Anwendung finden, kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der

Kunde  hätte  dies  ausdrücklich  schriftlich  erklärt.  In  der  Pfändung  des

Liefergegenstandes  liegt  stets  ein  Rücktritt  vom  Vertrag.  Bei  Pfändungen  oder

sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde uns schriftlich zu benachrichtigen, damit

wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht  in der Lage

ist,  uns  die  gerichtlichen  und  außergerichtlichen  Kosten  einer  Klage  gemäß

§ 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde uns für den entstehenden Ausfall.

 

6.3  Der Kunde  ist berechtigt, den Liefergegenstand  im ordentlichen Geschäftsverkehr

weiter zu verkaufen; er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-

Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die  ihm aus der Weiterveräußerung

gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der

Liefergegenstand  ohne  oder  nach  Vereinbarung  weiterverkauft  worden  ist.  Zur

Einziehung dieser Forderung  ist der Kunde auch nach deren Abtretung berechtigt.

Wir sind befugt, die Forderung selbst einzuziehen;  jedoch verpflichten wir uns, die

Forderung  nicht  einzuziehen,  solange  der  Kunde  seinen  Zahlungsverpflichtungen

ordnungsgemäß  nachkommt  und  nicht  in  Zahlungsverzug  gerät.  In  diesem  Fall

können wir  verlangen,  dass  der Kunde die  abgetretenen  Forderungen  und  deren

Schuldner  bekannt  gibt,  alle  zum  Einzug  erforderlichen  Angaben  macht,  die

dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern  (Dritten) die Abtretung

mitteilt.

 

6.4  Wird  der  Liefergegenstand  mit  anderen,  uns  nicht  gehörenden,  Gegenständen

verbunden oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache

im  Verhältnis  des Wertes  des  Liefergegenstandes  zu  den  anderen  verbundenen

oder  vermischten Gegenständen  im  Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung.

Erfolgt die Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden

als  Hauptsache  anzusehen  ist,  gilt  als  vereinbart,  dass  der  Kunde  anteilsmäßig

Miteigentum an uns überträgt.

 

6.5  Wir  verwahren  das Allein-  oder Miteigentum  für den Kunden. Der Kunde  tritt  uns

auch die Forderung zur Sicherung unserer Forderung gegen  ihn ab, die  ihm durch

die Verbindung des Liefergegenstandes mit einem Grundstück gegen einen Dritten

erwachsen.

 

6.6  Der  Kunde  hat  uns  gegenüber  einen  Anspruch  auf  Freigabe  des

Vorbehaltseigentums,  wenn  die  Sicherheiten  110 %  des  realisierbaren  Wertes

übersteigen. Der Freigabeanspruch besteht  ferner dann, wenn der Schätzwert der

zur Sicherheit übereigneten Waren 150 % der zu sichernden Forderungen beträgt.

 

 

7.  Rechte des Käufers bei Mängeln

 

7.1  Der Kunde  ist  verpflichtet,  die Ware  nach  Lieferung  unverzüglich  zu untersuchen

und Mängel zu rügen. Ausgeschlossen ist die Rüge von Mängeln, die später als drei

Tage  nach  Ablieferung  der  Ware  angezeigt  werden.  Versteckte  Mängel  sind

unverzüglich nach  ihrer Entdeckung,  spätestens  jedoch  innerhalb  von drei Tagen,

durch  eingeschriebenen  Brief  anzuzeigen.  Die  Anzeige  eines  Mangels  ist

ausschließlich  an  uns  zu  richten.  Der  Kunde  verpflichtet  sich,  die  beanstandeten

Lieferungen bzw. Teillieferungen für uns unverändert zur Besichtigung und Prüfung

bereitzuhalten.

 

7.2  Ist  ein Mangel an der gelieferten Ware  rechtzeitig  gerügt,  so haben wir  die Wahl

zwischen Ersatzlieferung und Minderung.  Ist dies dem Kunden nachweisbar nicht

zumutbar, kann er die Rückabwicklung des Vertrages verlangen.

 

7.3  Nacherfüllungsansprüche des Kunden verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung. 

 

7.4  Im  Falle  der  Ersatzlieferung  überträgt  der  Kunde  das  Eigentum  an  der

Ursprungslieferung an uns zurück.

 

7.5  Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben, nur,

wenn dies auf eine durch uns verursachte, grob  fahrlässige Pflichtverletzung oder

diejenige  unseres  gesetzlichen  Vertreters  oder  unserer  Erfüllungsgehilfen

zurückzuführen  ist. Wir haben  ferner die Mangelhaftigkeit der Sache dann nicht zu

vertreten,  wenn  der  Mangel  auf  die  vom  Kunden  gewünschte  Spezifikation

zurückzuführen ist.

 

7.6  Die  vorstehende  Einschränkung  gilt  ausdrücklich  nicht,  sofern  durch  unsere

schuldhafte  Pflichtverletzung,  unserer  gesetzlichen  Vertreter  oder

Erfüllungsgehilfen, eine Haftung  für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des

Körpers oder der Gesundheit begründet wird.

 

7.7  Unsere  Produkte  sind  Hochtechnologieprodukte,  die  einer  ordnungsgemäßen

Anwendung bedürfen, um die gewünschten Ergebnisse zu erzielen. Sie sind daher

stets  nach  unseren Verarbeitungsrichtlinien  (Technologien)  zu  verwenden,  die wir

mit  unserer  Auftragsbestätigung  übersenden.  Werden  die  von  uns  gelieferten

Produkte  mit  Verdünnern,  Härtern,  Zusatzlacken  oder  sonstigen  Komponenten

entgegen  den  Verarbeitungsrichtlinien  angewendet  oder  vermischt,  ist  der  Kunde

allein  für  die  sich  daraus  ergebenden  Konsequenzen  haftbar,  sofern  wir  nicht

ausdrücklich  schriftlich  nach  Rücksprache  eine  Verwendung  unserer

Hochtechnologieprodukte  abseits  der  übermittelten  Verarbeitungsrichtlinien

bestätigt haben.

 

7.8  Sofern wir eine Garantie für eine bestimmte Art der Beschaffenheit der veräußerten

Sache über einen festgelegten Zeitraum übernommen haben, finden die Absätze 1,

2, 3 und 6 dieses Abschnitts keine Anwendung.

 

7.9  Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

 

 

8.  Haftungsausschluss / -begrenzung

 

8.1  Alle sonstigen Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art,  insbesondere solche

wegen  Verschuldens  bei  Vertragsschluss  oder  wegen  der  Verletzung  von

vertraglichen oder gesetzlichen Nebenpflichten, kann der Kunde nur dann geltend

machen,  wenn  sie  auf  eine  zumindest  grob  fahrlässige  Pflichtverletzung

unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen

ist.

 

8.2  Die vorstehende Beschränkung gilt nicht  für voraussehbare Schäden aufgrund der

Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.  In einem solchen Fall haften wir  jedoch

nur  soweit  der  Schaden  vorhersehbar  war.  Dies  schließt  eine  Haftung  für  nicht

vorhersehbare Exzessrisiken aus.

 

8.3  Die  vorstehende Einschränkung  gilt  dann  ausdrücklich  nicht,  sofern durch unsere

schuldhafte  Pflichtverletzung,  diejenige  unserer  gesetzlichen  Vertreter  oder

Erfüllungsgehilfen, eine Haftung  für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des

Körpers oder der Gesundheit begründet wird.

 

 

9.  Rücktritt

 

9.1  Wir  können  vom  Vertrag  zurücktreten,  wenn  sich  nach  Vertragsschluss  für  die

Vertragsabwicklung  wesentliche  Umstände  ohne  unsere  Einflussmöglichkeit  so

entwickelt haben, dass  für uns die Leistung unmöglich oder unzumutbar erschwert

wird (z. B. nicht durch uns zu vertretende Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten

oder  Möglichkeit  der  Belieferung  nur  noch  unter  erheblich  erschwerten

Bedingungen).

 

9.2  Wir  sind  ferner  zum  Rücktritt  berechtigt,  wenn  der  Kunde  seine  Vertragspflichten

wesentlich  verletzt,  insbesondere  wenn  ihm  eine  Sorgfaltspflichtverletzung

hinsichtlich  des  Umgangs  der  unter  Eigentumsvorbehalt  gelieferten  Ware

vorzuwerfen ist.

 

9.3  Unser Rücktrittsrecht besteht auch  für den Fall, dass der Kunde  falsche Angaben

über  seine  Kreditwürdigkeit  macht.  Dies  gilt  insbesondere  auch  dann,  wenn  der

Kunde objektiv  kreditunwürdig  ist und dadurch unser Zahlungsanspruch gefährdet

erscheint;  Gleiches  gilt  für  den  Fall,  dass  der  Kunde  eine  eidesstattliche

Versicherung abgegeben hat.

 

9.4  Im  Übrigen  bestimmen  sich  unser  Rücktrittsrecht  und  das  des  Kunden  nach  den

gesetzlichen Bestimmungen.

 

 

10. Rechtswahl / Gerichtsstand

 

10.1 Für die Vertragsbeziehungen  zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches

Recht. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.

 

10.2 Der  Gerichtsstand  für  alle  aus  diesem  Vertragsverhältnis  entstehenden

Rechtsstreitigkeiten ist das Landgericht Magdeburg.

 

10.3 Der Gerichtsstand bestimmt sich ferner nach Absatz 2, wenn die Parteien sich nach

dem Entstehen der Streitigkeit entsprechend geeinigt haben. Weiterhin vereinbaren

die Parteien bereits  jetzt, dass  für den Fall, dass der Kunde nach Vertragsschluss

seinen Wohn- oder Geschäftssitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem

Geltungsbereich  der  deutschen  Zivilprozessordnung  verlegt  oder  sein  Wohnsitz

oder  gewöhnlicher  Aufenthalt  im  Zeitpunkt  der  Klageerhebung  nicht  bekannt  ist,

ebenfalls Magdeburg als Gerichtsstand.

 

 

11. Erfüllungsort

 

Erfüllungsort für alle vertraglichen Ansprüche ist Halberstadt.

 

 

 

 

 


Stand 22.06.2011