AGB
Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der PANADUR GmbH
1. Geltungsbereich
1.1 Allen Liefergeschäften, Vereinbarungen und Angeboten im kaufmännischen
Geschäftsverkehr liegen ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen in ihrer
jeweils gültigen Fassung zugrunde, auch wenn wir uns zukünftig nicht mehr
ausdrücklich auf sie berufen. Der Kunde erklärt durch Auftragserteilung oder
Annahme der Lieferung bzw. Leistung sein Einverständnis mit deren Geltung.
1.2 Die Bedingungen gelten auch dann, wenn der Kunde seine eigenen, von diesen
Bedingungen abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen mitgeteilt oder
diese auf Schriftstücken überreicht hat. Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung
oder der für uns handelnden Personen werden diese nicht Vertragsinhalt.
1.3 Alle Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der schriftlichen
Vereinbarung. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses
selbst.
2. Vertragsschluss
2.1 Die Auftragserteilung durch den Kunden erfolgt schriftlich per Brief oder Telefax. Sie
kann auch per elektronischer Datenübermittlung, wie etwa per E-Mail,
vorgenommen werden, soweit sich der Auftraggeber anhand gängiger Standards
als Absender eindeutig identifizieren lässt. Wir bestätigen den Auftrag unter
Übersendung unserer Verarbeitungsrichtlinien für die bestellte Ware, die bei
Anwendung der Hochtechnologieprodukte zu beachten sind.
2.2 Wird der Auftrag durch den Kunden telefonisch erteilt, gilt er mit dem Inhalt der von
uns nachfolgenden Auftragsbestätigung als verbindlich vereinbart, wenn dieser
Auftragsbestätigung nicht unverzüglich nach Absendung schriftlich widersprochen
wird.
3. Preise / Zahlungen
3.1 Die Preise im kaufmännischen Verkehr sind Nettopreise und verstehen sich
zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Die Preisberechnung und Zahlung
erfolgt in Euro. Mehrkosten durch Zahlung in Fremdwährungen trägt der Kunde.
3.2 Umstände, die vier Monate nach Vertragsschluss eintreten und die die
Kalkulationsgrundlage in nicht vorhersehbarer Weise wesentlich beeinflussen und
die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, berechtigen uns zur Anpassung
des vereinbarten Preises in einer ausschließlich diesen Umständen Rechnung
tragenden Höhe. Dies gilt insbesondere für Gesetzesänderungen, behördliche
Maßnahmen etc. Der auf diese Weise angepasste Preis beruht auf derselben
Kalkulationsgrundlage wie der ursprünglich vereinbarte und dient nicht zur
Gewinnsteigerung.
3.3 Rechnungsbeträge sind grundsätzlich 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei
Zahlung innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2 %
Skonto. Maßgebend ist der Zahlungseingang.
3.4 Bei Zahlung nach dem unter 3.3 genannten Zeitpunkt werden Verzugszinsen in
Höhe von jährlich 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§§ 288 II, 247 BGB) in
Ansatz gebracht. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens behalten wir uns
vor.
3.5 Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen, Wechsel werden ebenfalls nur
erfüllungshalber und nur aufgrund individueller Vereinbarung angenommen.
3.6 Der Kunde kann Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte nur mit unbestrittenen,
anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen geltend machen.
4. Lieferfrist
4.1 Eine vereinbarte Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf die
bestellte Ware unser Haus verlassen hat oder wir die Versandbereitschaft mitgeteilt
haben.
4.2 Hat der Kunde noch Handlungen vorzunehmen bzw. Voraussetzungen
herbeizuführen, ohne die unsere Lieferung und Leistung nicht erbracht werden
können, verschiebt bzw. verlängert sich die Lieferfrist um den entsprechenden
Zeitraum. Liefertermine sind in einem solchen Fall neu schriftlich zu vereinbaren.
4.3 Sind wir an der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch Umstände höherer Gewalt,
die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar waren, wie z. B.
Streiks, Aussperrungen, unvorhersehbare Betriebsstörungen oder unvermeidbare
Rohstoffverknappung oder ähnliche nicht von uns zu vertretene Umstände,
gehindert, so sind wir für die Dauer dieser Störung von unserer Leistungspflicht
befreit. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich dabei um die Dauer der Störung.
Schadensersatzansprüche des Kunden sind für Umstände der vorgenannten Art
ausgeschlossen. Jedoch sind auch die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden
für die Dauer der Störung suspendiert. Wir werden den Kunden vom Beginn und
Ende der Umstände höherer Gewalt im Sinne dieser Bestimmung umgehend in
Kenntnis setzen und spätestens sechs Monate nach Beendigung der Störung den
Nachweis erbringen, dass uns hieran kein Verschulden trifft.
4.4 4.3 findet keine Anwendung, soweit uns ein Übernahme-, Vorsorge- oder
Abwendungsverschulden zugerechnet werden kann.
4.5 Verzögert sich die Lieferung infolge eines durch den Kunden zu vertretenden
Umstandes, ist dieser verpflichtet, alle uns dadurch entstehenden
Mehraufwendungen zu ersetzen.
5. Gefahrenübergang / Versand
5.1 Der Kunde trägt die Preisgefahr, sobald die Ware der mit der Versendung
bestimmten Person übergeben wurde.
5.2 Teillieferungen sind zulässig, sofern sie nicht für den Kunden unzumutbar sind.
5.3 Wünscht die Kunde die Versendung durch uns, behalten wir uns die Auswahl des
Dienstleisters vor.
5.4 Sofern der Kunde die Annahme der Ware schuldhaft verweigert, ist er verpflichtet
an den Verkäufer Schadensersatz in Höhe von 0,1 % der Gesamtnettoauftrags-
summe pro Werktag zu zahlen. Diese Verpflichtung ist auf 10 % der Gesamtnetto-
auftragssumme begrenzt. Unsere darüber hinausgehenden Ansprüche bleiben
ausdrücklich vorbehalten. Dem Kunden ist es ausdrücklich gestattet, den Nachweis
zu führen, dass ein geringerer als der geltend gemachte Schaden entstanden ist.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller
Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Der
Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir
Forderungen gegenüber dem Kunden in laufende Rechnung buchen
(Kontokorrentvorbehalt).
6.2 Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei
Zahlungsverzug, den Liefergegenstand zurückzunehmen; der Kunde ist zur
Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes durch uns
liegt, sofern nicht die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches für
Verbraucherkredite Anwendung finden, kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der
Kunde hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung des
Liefergegenstandes liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändungen oder
sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde uns schriftlich zu benachrichtigen, damit
wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage
ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß
§ 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde uns für den entstehenden Ausfall.
6.3 Der Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsverkehr
weiter zu verkaufen; er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-
Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung
gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der
Liefergegenstand ohne oder nach Vereinbarung weiterverkauft worden ist. Zur
Einziehung dieser Forderung ist der Kunde auch nach deren Abtretung berechtigt.
Wir sind befugt, die Forderung selbst einzuziehen; jedoch verpflichten wir uns, die
Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen
ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug gerät. In diesem Fall
können wir verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren
Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die
dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung
mitteilt.
6.4 Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden, Gegenständen
verbunden oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache
im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verbundenen
oder vermischten Gegenständen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung.
Erfolgt die Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden
als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde anteilsmäßig
Miteigentum an uns überträgt.
6.5 Wir verwahren das Allein- oder Miteigentum für den Kunden. Der Kunde tritt uns
auch die Forderung zur Sicherung unserer Forderung gegen ihn ab, die ihm durch
die Verbindung des Liefergegenstandes mit einem Grundstück gegen einen Dritten
erwachsen.
6.6 Der Kunde hat uns gegenüber einen Anspruch auf Freigabe des
Vorbehaltseigentums, wenn die Sicherheiten 110 % des realisierbaren Wertes
übersteigen. Der Freigabeanspruch besteht ferner dann, wenn der Schätzwert der
zur Sicherheit übereigneten Waren 150 % der zu sichernden Forderungen beträgt.
7. Rechte des Käufers bei Mängeln
7.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware nach Lieferung unverzüglich zu untersuchen
und Mängel zu rügen. Ausgeschlossen ist die Rüge von Mängeln, die später als drei
Tage nach Ablieferung der Ware angezeigt werden. Versteckte Mängel sind
unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen,
durch eingeschriebenen Brief anzuzeigen. Die Anzeige eines Mangels ist
ausschließlich an uns zu richten. Der Kunde verpflichtet sich, die beanstandeten
Lieferungen bzw. Teillieferungen für uns unverändert zur Besichtigung und Prüfung
bereitzuhalten.
7.2 Ist ein Mangel an der gelieferten Ware rechtzeitig gerügt, so haben wir die Wahl
zwischen Ersatzlieferung und Minderung. Ist dies dem Kunden nachweisbar nicht
zumutbar, kann er die Rückabwicklung des Vertrages verlangen.
7.3 Nacherfüllungsansprüche des Kunden verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung.
7.4 Im Falle der Ersatzlieferung überträgt der Kunde das Eigentum an der
Ursprungslieferung an uns zurück.
7.5 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben, nur,
wenn dies auf eine durch uns verursachte, grob fahrlässige Pflichtverletzung oder
diejenige unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen
zurückzuführen ist. Wir haben ferner die Mangelhaftigkeit der Sache dann nicht zu
vertreten, wenn der Mangel auf die vom Kunden gewünschte Spezifikation
zurückzuführen ist.
7.6 Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch unsere
schuldhafte Pflichtverletzung, unserer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen, eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit begründet wird.
7.7 Unsere Produkte sind Hochtechnologieprodukte, die einer ordnungsgemäßen
Anwendung bedürfen, um die gewünschten Ergebnisse zu erzielen. Sie sind daher
stets nach unseren Verarbeitungsrichtlinien (Technologien) zu verwenden, die wir
mit unserer Auftragsbestätigung übersenden. Werden die von uns gelieferten
Produkte mit Verdünnern, Härtern, Zusatzlacken oder sonstigen Komponenten
entgegen den Verarbeitungsrichtlinien angewendet oder vermischt, ist der Kunde
allein für die sich daraus ergebenden Konsequenzen haftbar, sofern wir nicht
ausdrücklich schriftlich nach Rücksprache eine Verwendung unserer
Hochtechnologieprodukte abseits der übermittelten Verarbeitungsrichtlinien
bestätigt haben.
7.8 Sofern wir eine Garantie für eine bestimmte Art der Beschaffenheit der veräußerten
Sache über einen festgelegten Zeitraum übernommen haben, finden die Absätze 1,
2, 3 und 6 dieses Abschnitts keine Anwendung.
7.9 Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
8. Haftungsausschluss / -begrenzung
8.1 Alle sonstigen Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art, insbesondere solche
wegen Verschuldens bei Vertragsschluss oder wegen der Verletzung von
vertraglichen oder gesetzlichen Nebenpflichten, kann der Kunde nur dann geltend
machen, wenn sie auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung
unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen
ist.
8.2 Die vorstehende Beschränkung gilt nicht für voraussehbare Schäden aufgrund der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In einem solchen Fall haften wir jedoch
nur soweit der Schaden vorhersehbar war. Dies schließt eine Haftung für nicht
vorhersehbare Exzessrisiken aus.
8.3 Die vorstehende Einschränkung gilt dann ausdrücklich nicht, sofern durch unsere
schuldhafte Pflichtverletzung, diejenige unserer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen, eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit begründet wird.
9. Rücktritt
9.1 Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn sich nach Vertragsschluss für die
Vertragsabwicklung wesentliche Umstände ohne unsere Einflussmöglichkeit so
entwickelt haben, dass für uns die Leistung unmöglich oder unzumutbar erschwert
wird (z. B. nicht durch uns zu vertretende Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten
oder Möglichkeit der Belieferung nur noch unter erheblich erschwerten
Bedingungen).
9.2 Wir sind ferner zum Rücktritt berechtigt, wenn der Kunde seine Vertragspflichten
wesentlich verletzt, insbesondere wenn ihm eine Sorgfaltspflichtverletzung
hinsichtlich des Umgangs der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware
vorzuwerfen ist.
9.3 Unser Rücktrittsrecht besteht auch für den Fall, dass der Kunde falsche Angaben
über seine Kreditwürdigkeit macht. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der
Kunde objektiv kreditunwürdig ist und dadurch unser Zahlungsanspruch gefährdet
erscheint; Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde eine eidesstattliche
Versicherung abgegeben hat.
9.4 Im Übrigen bestimmen sich unser Rücktrittsrecht und das des Kunden nach den
gesetzlichen Bestimmungen.
10. Rechtswahl / Gerichtsstand
10.1 Für die Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches
Recht. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
10.2 Der Gerichtsstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden
Rechtsstreitigkeiten ist das Landgericht Magdeburg.
10.3 Der Gerichtsstand bestimmt sich ferner nach Absatz 2, wenn die Parteien sich nach
dem Entstehen der Streitigkeit entsprechend geeinigt haben. Weiterhin vereinbaren
die Parteien bereits jetzt, dass für den Fall, dass der Kunde nach Vertragsschluss
seinen Wohn- oder Geschäftssitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem
Geltungsbereich der deutschen Zivilprozessordnung verlegt oder sein Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist,
ebenfalls Magdeburg als Gerichtsstand.
11. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle vertraglichen Ansprüche ist Halberstadt.
Stand 22.06.2011
